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Carnival Kreuzfahrten
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Carnival Cruise Lines
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen
1. Schiffsreisevertrag Sämtliche Buchungen werden nur auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch oder schriftlich - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen bei Vertragsabschluss einverstanden. Für die Reisen, bei denen ICO als Reiseveranstaler genannt ist (Kreuzfahrten, bereitgestellte Flugtickets, Hotel, Transfers), gelten die nachfolgenden Reisebedingungen. Inter-Connect Marketing GmbH als Generalagent der Kreuzfahrtgesellschaft Carnival Cruise Lines wird im Folgenden ICO/CCL genannt. 2. Leistungen / Nebenabsprachen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf bezogenen Angaben der Buchungsbestätigung von ICO/CCL. Reisebüros sind nicht berechtigt Nebenabreden selbst zu bestätigen. 3. Bezahlung des Reisepreises und Ausstellung der Reiseunterlagen Mit der Bestätigung der Buchung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß §651 k BGB für alle erfolgten Zahlungen an ICO auf die gebuchten Reiseleistungen. Der Reisepreis ist fällig: - 20 % des Reisepreises nach Eingang der schriftlichen Reisebestätigung der Kreuzfahrt und 30% des Reisepreises bei Buchung eines Fluges. Nach Eingang der gesamten Zahlung erhalten Sie von ICO oder von Ihrem Reisebüro die vollständigen Reiseunterlagen für die gebuchten Reiseleistungen als auch andere Reiseinformationen, falls erforderlich. Die Reiseunterlagen liegen ungefähr 2 Wochen vor Reiseantritt zur Abholung bereit oder werden an Sie oder Ihr Reisebüro versendet. Bei kurzfristigen Buchungen ist es erforderlich den gesamten Reisepreis umgehend zu bezahlen, damit die rechtzeitige Übersendung der Reiseunterlagen gewährleistet werden kann. 4. Leistungen / Preise 4.1. Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Für den Fall des Vorliegens von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. 4.2. Die in dem Prospekt bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Der Reiseveranstalter verhält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 5. Leistungs- und Preisänderungen 5.1. Änderungen und / oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen, vor allem auch aus Sicherheits- und/oder Witterungsgründen, über die allein bei Schiffsreisen der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. 5.2 Der Reiseveranstalter wird den Reisenden von derartigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern und soweit ihm dies möglich ist. Die danach geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung. Tritt der Reiseende eine Reise an, nachdem er vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts dieser Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen. 6. Preiserhöhungen 6.1. ICO behält sich das Recht vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere durch Erhöhung der Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hagen-, Sicherheitsgebühren oder bei Änderungen betroffener Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden Sie umgehend informiert. 6.2 Im Falle einer Erhöhung von mehr als 5% des Reisepreises der gebuchten Kreuzfahrt sich Sie berechtigt, ohne Berechnung von Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Erklärung der Preisänderung bekanntzugeben. Geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. 6.3 Alternativ können Sie eine andere Kreuzfahrt von ICO/CCL verlangen soweit ICO in der Lage ist eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Katalog zu offerieren. 7. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge Soweit ICO/CCL Beförderungszeiten mit der Buchungsbestätigung bekannt gibt, stehen diese unter Vorbehalt der Änderung durch die Beförderungsunternehmen. Sollten Sie selbst oder Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussflüge oder Transfers buchen, so beachten Sie bitte, dass es sich bei den bei der Buchung bekannt gegebenen Beförderungszeiten um unverbindliche Zeiten handelt und sich Zeitenänderungen oder Beförderungsverzögerungen aus vielfachen Gründen ergeben können. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen oder Transfers genügend Zeitabstände. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchen gewährleistet. 8. Pass, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Die Passagiere benötigen bei allen Kreuzfahrten einen gültigen maschinenlesbaren Reisepass. 8.1 Jeder Reisender ist für die Erfüllung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn es liegt nicht genügend oder fehlerhafte Information von ICO/CCL vor. Sollten Sie nicht über die deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen, so sollten Sie ICO/CCL ausdrücklich informieren. 8.2 Soweit die Erstellung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit der zuständigen Botschaft (Konsultat) zu klären. 8.3 Über die bekannten Gesundheitsvorschrift und empfehlenswerten Vorbeugungen für das jeweilige Zielgebiet wird Sie ICO dementsprechend und zeitgerecht informieren. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, einen Arzt bzw. ein Tropeninstitut zu kontaktieren. 9. Aussergewöhnliche Umstände Schwangere Passagiere müssen zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Attest Ihres Arztes vorlegen, dass es Ihnen erlaubt ist zu reisen. Princess Cruises nimmt keine Passagiere an, die zum Zeitpunkt der Einschiffung über die 21. Woche der Schwangerschaft hinaus sind. Eine Schwangerschaft ist vor Reiseantritt zu melden. Jegliche körperliche Behinderung, die Beachtung und Behandlung erfordert, muss bei der Beantragung der Reservierung angegeben werden. Die Schiffsreise kann für diejenigen abglehnt werden, deren Gesundheits- oder körperlicher Zustand in den Augen der Reederei reiseunfähig erscheint oder deren Zustand eine Gefahr für Sie selbst oder andere Passagiere darstellen. 9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, Terror, Innere Unruhen, Naturkatastrophen, aussergewöhnliche Wetterbedingungen, große Schäden am Schiff, Streik von Schiffs-, Flug-, Zug- oder Buspersonal) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. 10. Reiserücktritt, Umbuchung Falls die Stornierung durch den Passagier erfolgt, muss ICO/CCL spätestens 76 Tage vor der Abfahrt eine Benachrichtigung erhalten, damit eine Rückerstattung ausgezahlt werden kann. Diese Stornierung / Reiserücktrittserklärung ist formfrei. In jedem Fall wird eine Bearbeitsungsgebühr von EUR 35,00 pro Person erhoben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, aus Beweisgründen rein vorsorglich die Stornierung / Rücktrittserklärung schriftlich vorzunehmen. 10.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ICO. Wenn der Kunde zurücktritt oder aus Gründen nicht antritt, die von ICO nicht zu vertreten sind, kann ICO angemessenen Ersatz für die Reisevorkehrungen und für eventuelle Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abreisehafen oder Abflughafen einfindet. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Bis zum 76. Tag vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr 35 €/Person Bei 2 bis 5 tägigen Kreuzfahrten - bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: keine Stornogebühren Bei 6 bis 8 tägigen Kreuzfahrten - bis zum 76. Tag vor Reisebeginn: keine Stornogebühren Bei Alaska Kreuzfahrten - bis zum 76. Tag vor Reisebeginn: keine Stornogebühren Bei 10 bis 16 tägigen Kreuzfahrten - bis zum 91. Tag vor Reisebeginn keine Stornogebühren Sollten von der Stornierung auch Flüge, Hotels und Transfers, etc. betroffen sein, so gelten nach Ticketausstellung bzw. Hotel- und Transferbuchung, etc. zusätzlich die Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften bzw. Hotels und Agenturen. In allen Fällen der Rückerstattung reflektiert deren Höhe jegliche Ausgaben, die der Gesellschaft entstanden sind. Der Antrag auf Rückerstattung muss zusammen mit den nicht genutzten Reisedokumenten bei ICO eingehen und nicht später als 60 Tage nach dem Abfahrtsdatum. Dem Reisenden wird jedoch ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 11. Gewährleistung / Abhilfe Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf , so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Innen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschafft werden kann. Sollten die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können, unabhängig von der Bekanntgabe des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer First von 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reiseleistung etwaige Ansprüche auf Minderung/ Schadenersatz direkt bei ICO geltend machen.
12. Haftungsbeschränkung Wenn ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von ICO/CCL herbeigeführt worden ist beziehungsweise ICO allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Kreuzfahrtpreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. 13. Reiseversicherung Eine Reiseversicherung ist in den Reisepreisen nicht enthalten, jedoch empfehlen wir Ihnen den Abschluss von Reiserücktritt-, Reisehaftpflicht, Auslandskranken- und Unfallversicherung. Soweit ICO oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der angegebenen Reiseversicherungsgesellschaft zustande. Eventuelle Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem Versicherungsvertrag. 14. Allgemeines 14.1 Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung November 2008 14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. 14.3 Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche rechtliche Sondervermögen für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz gewechselt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist München. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand für Aktivklagen nach dem Wohnsitz des Beklagten. 14.4 Für eventuelle Druckfehler übernimmt ICO/CCL keine Haftung. 14.5 Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit. 15. Vertragspartner Vertragspartner für die von Ihnen bei ICO gebuchten Reiseleistungen ist Inter-Connect Marketing GmbH Bayerstr. 16A Handelsregister: München HRB 90362
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